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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Hat die abgabepflichtige Gesellschaft ihre erforderliche Mitwirkung an der gebotenen Feststellung (hier: der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft) verweigert, dann kann sie ein Unterbleiben konkreterer Sachverhaltsfeststellungen der Behörde nicht mit Erfolg vorwerfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130056.X03Im RIS seit
15.01.2002