RS Vwgh 2001/9/12 2001/13/0056

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Hat die abgabepflichtige Gesellschaft ihre erforderliche Mitwirkung an der gebotenen Feststellung (hier: der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft) verweigert, dann kann sie ein Unterbleiben konkreterer Sachverhaltsfeststellungen der Behörde nicht mit Erfolg vorwerfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130056.X03

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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