RS Vwgh 2001/9/12 2000/13/0058

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art7 Abs1;
KommStG 1993 §5 Abs2 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0059 E 17. Oktober 2001

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Auslegung des § 5 Abs 2 lit a KommstG, die auf die Beendigung des Dienstverhältnisses abstellt, nicht. Es erscheint nämlich durchaus sachgerecht, nur jene Fälle steuerlich zu begünstigen, in denen in typisierender Betrachtungsweise ein Versorgungsbedarf (infolge beendeten Dienstverhältnisses) bereits eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130058.X04

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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