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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/13/0109 E 12. September 2001Rechtssatz
Das Vorbringen über die dem Geschäftsführer zur Last fallenden Kosten der Nutzung eines Büros an seinem Wohnsitz, über die Nutzung auch seines privaten Kraftfahrzeuges für betriebliche Zwecke und darüber, dass der Geschäftsführer kein Kilometergeld erhalte, zeigt ein Risiko ins Gewicht fallender Schwankungen auf der Ausgabenseite der Geschäftsführungstätigkeit nicht nachvollziehbar auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130110.X01Im RIS seit
15.01.2002