RS Vwgh 2001/9/12 2000/13/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;

Rechtssatz

Das Instrumentarium des § 303 BAO ist nicht dazu geeignet, im abgeschlossenen Verfahren allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel oder rechtliche Fehlbeurteilungen mit Aussicht auf Erfolg aufzugreifen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130056.X01

Im RIS seit

25.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten