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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Das Instrumentarium des § 303 BAO ist nicht dazu geeignet, im abgeschlossenen Verfahren allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel oder rechtliche Fehlbeurteilungen mit Aussicht auf Erfolg aufzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130056.X01Im RIS seit
25.01.2002