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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Geschäftsführerbezug in einem Jahr höher war als in den Folgejahren, lässt noch kein relevantes Wagnis in Bezug auf die Geschäftsführerbezüge erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130080.X02Im RIS seit
25.01.2002