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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Geschäftsführer in Folge der fehlenden Weisungsgebundenheit keinen betrieblichen Ordnungsvorschriften und Kontrollen seitens der Gesellschaft unterliegt, steht der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus ihres Unternehmens nicht entgegen. Nach der Judikatur des VwGH, die von einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" geprägt ist, ergibt sich die Eingliederung aus der kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130203.X05Im RIS seit
25.01.2002