RS Vwgh 2001/9/12 2001/13/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §311 Abs2;
UStG 1994 §21 Abs1;

Rechtssatz

Der Auffassung, für den im Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung vorgesehenen und vom Abgabepflichtigen angekreuzten und damit auch gestellten Umbuchungsantrag habe nicht die Entscheidungsfrist des § 311 Abs 2 Satz 2 BAO sondern die Sechsmonatsfrist des § 311 Abs 2 Satz 1 BAO zu gelten, ist nicht beizupflichten. Ein mit einer Umsatzsteuervoranmeldung durch Ankreuzen der im Formularvordruck vorgesehenen Rubrik gestellter Antrag auf "Umbuchung" eines Überschusses auf das eigene Abgabenkonto löst keine von der Erledigung der Umsatzsteuervoranmeldung selbst trennbare selbständige Entscheidungspflicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130178.X02

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten