Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §311 Abs2;Rechtssatz
Der Auffassung, für den im Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung vorgesehenen und vom Abgabepflichtigen angekreuzten und damit auch gestellten Umbuchungsantrag habe nicht die Entscheidungsfrist des § 311 Abs 2 Satz 2 BAO sondern die Sechsmonatsfrist des § 311 Abs 2 Satz 1 BAO zu gelten, ist nicht beizupflichten. Ein mit einer Umsatzsteuervoranmeldung durch Ankreuzen der im Formularvordruck vorgesehenen Rubrik gestellter Antrag auf "Umbuchung" eines Überschusses auf das eigene Abgabenkonto löst keine von der Erledigung der Umsatzsteuervoranmeldung selbst trennbare selbständige Entscheidungspflicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130178.X02Im RIS seit
15.01.2002