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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ob die einem wesentlich beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen im Monatsrhythmus zufließen, ist nicht von entscheidender Bedeutung, weil die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das als Indiz für die Einkünfteerzielung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gesehene Element laufender Lohnzahlung nicht an diese Bedingung knüpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130056.X04Im RIS seit
15.01.2002