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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Mitbewerbers gegen die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle an einer Volksschule mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat trotz anderslautender Rechtsmittelbelehrung möglichRechtssatz
Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist die Ernennung einer Mitbewerberin des Beschwerdeführers auf die schulfeste Leiterstelle an der Volksschule Gödersdorf. Gegen einen derartigen Bescheid steht aber - entgegen der falschen Rechtsmittelbelehrung - gemäß §5 Krnt LandeslehrerG der Instanzenzug an den unabhängigen Verwaltungssenat offen.
Auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten zu stellen, wird hingewiesen.
ebenso hinsichtlich der Beschwerde des Erstbeschwerdeführers, Ablehnung der Behandlung der Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin:
B v 24.09.02, B968/01.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheid Rechtsmittelbelehrung, Dienstrecht, Lehrer, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B967.2001Dokumentnummer
JFR_09979076_01B00967_01