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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Rechtssatz
Der medizinischen Indikation kommt für die sich aus § 51 Abs 2 BDG 1979 ergebende Behandlungspflicht an sich Bedeutung zu; das bloße subjektive Empfinden, dass die Therapie nichts nütze, kann das Absehen von der Behandlung aber jedenfalls nicht rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120299.X04Im RIS seit
13.11.2001