Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §45 Abs1 idF 1988/230;Rechtssatz
Eine Bindungswirkung der im Zusammenhang mit der Ernennung des Richters - noch ohne entsprechende gesetzliche Grundlage - getroffenen Aussage hinsichtlich des reisegebührenrechtlichen Stammdienstortes ist schon im Hinblick auf die erst im nachhinein mit der Novelle 1988/230 in § 45 Abs 1 RGV erfolgte gesetzliche Regelung nicht anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120060.X03Im RIS seit
29.10.2001