Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §4 Z2;Rechtssatz
Bei Nachtdiensten gebühren keine Nächtigungsgebühren, weil der Beamte wegen der ihn während des Nachtdienstes in der Außenstelle treffenden Pflicht zur Dienstverrichtung überhaupt keine Nachtunterkunft in Anspruch nehmen könnte und ihm deshalb aus diesem Titel kein Mehraufwand erwachsen kann (Hinweis E 31.5.1996, 96/12/0057, und E 22.1.1997, 95/12/0328).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120092.X01Im RIS seit
05.02.2002