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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §1497;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/12/0022 E 4. Juli 2001 RS 4Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass - jedenfalls im Regelfall - die bloße Unterlassung der Einbringung eines Devolutionsantrages nach § 73 AVG (oder einer Säumnisbeschwerde nach Art. 132 B-VG) für sich allein nicht zum Eintritt der Verjährung im Sinn des § 13b GehG 1956 (durch Beseitigung der Unterbrechungswirkung eines durch Antrag geltend gemachten vermögenswerten besoldungsrechtlichen Anspruchs mangels gehöriger Klagsfortsetzung) führt.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997120356.X01Im RIS seit
13.11.2001