RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0299

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Veröffentlicht am 13.09.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Aus der nicht erfolgenden vollständigen Kostenübernahme der Therapiekosten durch den Krankenversicherungsträger kann nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass es sich um eine unsichere und daher iSd § 51 Abs 2 BDG 1979 unzumutbare Behandlungsmethode handle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120299.X05

Im RIS seit

13.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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