RS Vwgh 2001/9/14 2000/02/0275

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Veröffentlicht am 14.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
AVG §19;
AVG §56;
VStG §24;
VStG §41 Abs3;
VwFormV 2000;

Rechtssatz

Es handelt sich bei den Zwangsmitteln des § 19 Abs. 3 AVG und der Rechtsfolge gemäß § 41 Abs. 3 VStG um auf gleicher Stufe stehende Folgen für die Nichtbefolgung der Ladung. Wird eine dieser Folgen im Ladungsbescheid angedroht, so kann - nicht zuletzt auch wegen des Inhaltes der Verordnung BGBl. II Nr. 508/1999 - kein Zweifel an der Qualität als Bescheid aufkommen.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020275.X04

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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