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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Es handelt sich bei den Zwangsmitteln des § 19 Abs. 3 AVG und der Rechtsfolge gemäß § 41 Abs. 3 VStG um auf gleicher Stufe stehende Folgen für die Nichtbefolgung der Ladung. Wird eine dieser Folgen im Ladungsbescheid angedroht, so kann - nicht zuletzt auch wegen des Inhaltes der Verordnung BGBl. II Nr. 508/1999 - kein Zweifel an der Qualität als Bescheid aufkommen.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020275.X04Im RIS seit
22.01.2002