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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Regelung über die Führung des Amtstitels "Außerordentlicher Universitätsprofessor" mangels aktueller Betroffenheit der AntragstellerRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags habilitierter Mediziner auf Aufhebung des §172b BDG 1979 idF BGBl I 127/1999.
Die Antragsteller sind keinesfalls Normadressaten der genannten Gesetzesbestimmung. Vielmehr bestimmt §172b BDG 1979 im Kontext einer beamten-dienstrechtlichen Regelung, dass für bestimmte, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Personen die Bezeichnung "Außerordentlicher Universitätsprofessor" als Amtstitel vorgesehen ist. Diese Bestimmung gestaltet somit ausschließlich die Rechtsposition solcher Personen, nicht hingegen jene der Antragsteller, die nach eigener Angabe nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Hochschullehrer, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:G62.2001Dokumentnummer
JFR_09979076_01G00062_01