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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §15 Abs2Leitsatz
Zurückweisung von Beschwerden eines Rechtsanwaltes gegen Bescheide der OBDK aufgrund mangelnder Sachverhaltsdarstellung und fehlender Bezugnahme auf einen Artikel des B-VG; keine behebbaren Formgebrechen; Unzulässigkeit der Verweisung auf Schriftsätze in anderen VerfahrenRechtssatz
Aufgrund der Beschwerden ist in keiner Weise erkennbar, welches tatsächliche Geschehen geschildert werden soll; vielmehr wird die Kenntnis des Sachverhaltes in den jeweiligen Beschwerdevorbringen als bekannt vorausgesetzt. In der fragmentartigen "Andeutung" des den Beschwerden zugrundeliegenden realen Geschehens liegt keinesfalls eine Darstellung des Sachverhalts iSd §15 Abs2 VfGG.
(Ebenso: B1361/02, B v 24.09.02).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B970.2001Dokumentnummer
JFR_09979076_01B00970_2_01