RS Vwgh 2001/9/18 2001/17/0134

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Veröffentlicht am 18.09.2001
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Index

E3R E03102000
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

31985R2220 Sicherheiten landwirtschaftliche Erzeugnisse Art29;
AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;
BAO §235 Abs1;
BAO §236 Abs1;
MOG 1985 §94 Abs1;
MOG 1985 §94 Abs2 Z3;
MOG 1985 §96 Abs1;

Rechtssatz

Anders als die BAO sieht das AVG eine Löschung bzw Nachsicht bescheidmäßig auferlegter Zahlungsverbindlichkeiten nicht vor. Dem Gesetzgeber des § 29 AMA-Gesetz ist - jedenfalls im Zweifel - nicht zu unterstellten, er habe nicht vorhergesehen, dass sich im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen auch Fallkonstellationen ergeben könnten, wie sie für den Bereich des Abgabenrechtes in § 235 Abs 1 und § 236 Abs 1 BAO geregelt wurden. Durch Anordnung der Anwendbarkeit ausschließlich des AVG hat sich der Gesetzgeber offenbar bewusst dafür entschieden, im Bereich der Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen die Löschung oder Nachsicht fälliger Schuldigkeiten nicht zuzulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001170134.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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