RS Vwgh 2001/9/19 2000/16/0628

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §3 idF 1994/629;
KVG 1934 §5 Abs2 idF 1994/629;

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Februar 1994, 92/16/0089, gehörte es zum Tatbestand des dem heutigen § 3 KVG entsprechenden § 4 der Stammfassung des KVG, dass die Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft, die die Leistung erhält, und zugleich an der Gesellschaft, die die Leistung erbringt, beteiligt sind. Der Doppelgesellschafter müsse über Vermögenswerte der gebenden Personenvereinigung - sei es, kraft erheblicher Beteiligung, sei es, kraft Organstellung - verfügen können. Eine diesen Kriterien entsprechende Doppelgesellschafterstellung hat der Verwaltungsgerichtshof jedenfalls als gegeben angenommen, wenn der im Sinne des § 5 Abs 2 KVG an beiden Gesellschaften Beteiligte an der leistenden Gesellschaft eine 100 % - Gewinnbeteiligung hält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160628.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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