RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2001
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH (Hinweis E 7. Dezember 2000, 2000/16/0366 bis 0368; E 9. November 2000, 97/16/0354; E 27. Jänner 2000, 99/16/0454, 99/16/0435) zählen zum Entgelt alle Leistungen, die der Erwerber zu erbringen hat, gleichgültig an wen diese Leistungen erfolgen und unabhängig davon, in welchem Ausmaß die Leistungen letzten Endes tatsächlich erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160097.X01

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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