RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2001
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0033 E 19. März 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160174.X01

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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