RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0175

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1029;
AVG §10 Abs4;
BAO §83 Abs4;

Rechtssatz

Der Leiter eines Hotels ist im Sinne des § 1029 Satz 2 ABGB zwar als zur Vornahme aller Bestellungen bevollmächtigt anzusehen, die mit der ordentlichen Führung des Hotels zusammenhängen (Hinweis Strasser in Rummel ABGB I3 Rz 11 zu §§ 1027 - 1033 ABGB unter Hinweis auf OGH HS 7089). Eine solche Verwaltervollmacht bezieht sich aber nicht auf die Wahrnehmung subjektiv-öffentlicher Rechte in diversen Verwaltungsverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160175.X04

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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