Norm
KVG 1934 §17 Abs1;Rechtssatz
Auch ein bedingt vereinbarter Kaufpreisteil ist als Teil des Anschaffungsgeschäftes zu verstehen und damit als Steuermaßstab heranzuziehen (Hinweis E 25.11.1999, 99/16/0399).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160146.X04Im RIS seit
06.02.2002