RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0020

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 26. Mai 1992, 88/05/0191, zu § 63 Abs 3 AVG ausgesprochen, dass bei der Qualifikation als begründeter Berufungsantrag nicht dahingehend unterschieden werden kann, ob die Partei im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertreten ist oder nicht. Dies gilt ebenso für die Vertretung durch einen Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160020.X04

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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