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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Rechtssatz
Die in § 4 ZustG genannten Abgabestellen stehen in keiner Rangordnung zueinander. Daher ist auch die Zustellung an einer Abgabestelle zulässig, wenn zur gleichen Zeit an einer anderen Abgabestelle zulässig zugestellt wurde (Hinweis E 30. 06. 1994, 94/06/0126). Eine Gesetzesbestimmung des Inhaltes, eine gleichzeitige Verfügung der Zustellung an verschiedenen Orten sei unzulässig, findet sich nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090228.X01Im RIS seit
22.11.2001