RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0056

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden bewertungsrechtlich nicht in Betracht (Hinweis E 14. Dezember 2000, 95/15/0199). Dasselbe gilt für Rückstellungen (Rücklagen) für Pensionen und Jubiläumsgelder, soweit am Bewertungsstichtag noch keine fälligen Ansprüche bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160056.X04

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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