Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AngG §23 Abs1;Rechtssatz
Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumszuwendungsrücklagen (- rückstellungen) stellen nach dem Verständnis des für die Ansätze der Steuerbilanz maßgeblichen EStG 1988 noch nicht fälligen (vgl § 23 Abs 1 AngG) Aufwand für die entsprechenden in der Zukunft liegenden Leistungen dar (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7 (2000), S 163 ff). Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssten bereits fällige und der Höhe nach feststehende Verbindlichkeiten gegenüber den Leistungsberechtigten auch als Schulden - und nicht als Rückstellungen - in der Bilanz ausgewiesen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999160056.X05Im RIS seit
06.02.2002