Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftliche Abhängigkeit kann im Fall eines Werkvertrages nicht nur zum unmittelbaren Empfänger der Arbeitsleistung (dem Werkbesteller), sondern auch zu dessen Vertragspartner (dem Werkunternehmer) bestehen. In diesem Falle könnte ein nach § 18 AuslBG bewilligungspflichtiges Entsendeverhältnis vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090216.X02Im RIS seit
06.12.2001