RS Vwgh 2001/9/19 99/09/0216

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1151 Abs1;
AuslBG §18;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;

Rechtssatz

Wirtschaftliche Abhängigkeit kann im Fall eines Werkvertrages nicht nur zum unmittelbaren Empfänger der Arbeitsleistung (dem Werkbesteller), sondern auch zu dessen Vertragspartner (dem Werkunternehmer) bestehen. In diesem Falle könnte ein nach § 18 AuslBG bewilligungspflichtiges Entsendeverhältnis vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090216.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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