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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
AktG 1965 §17 Z4 idF 1998/I/125;Rechtssatz
Gemäß § 4 Abs 1 KapBG idF des 1. Euro-JustizbegleitG BGBl I Nr 1998/125 können Aktiengesellschaften mit Stückaktien ihr Grundkapital auch ohne Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Damit kann - anders als bei einer Aktiengesellschaft mit Nennwertaktien - eine Kapitalerhöhung fakultativ auch ohne Veränderung der Stückzahl der Aktien vorgenommen werden, wobei es auch im Falle von Stückaktien der Hauptversammlung überlassen ist zu entscheiden, ob Gratisaktien ausgegeben werden oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160761.X02Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013