RS Vwgh 2001/9/19 2001/16/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/03 Taragesetz Wertzollgesetz

Norm

BAO §184;
WertZG 1980 §8;

Rechtssatz

Die Behörde hat die von ihr vorgenommene Schätzung zu begründen, wobei sie die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzustellen hat. Insbesondere hat die Behörde auf alle substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160188.X02

Im RIS seit

31.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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