RS Vfgh 2002/9/30 G204/02

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Veröffentlicht am 30.09.2002
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L6 Land- und Forstwirtschaft
L6845 Forst, Wald

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Bgld G über die Aufforstung von Nichtwaldflächen §2

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung über Auflagen zum Schutz landwirtschaftlicher Grundstücke bei Erteilung einer Bewilligung zur Aufforstung von Grundstücken wegen zumutbaren Verwaltungsweges

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §2 des Bgld Gesetzes über die Aufforstung von Nichtwaldflächen, LGBl 17/1989, mangels Legitimation.

Die angefochtene Bestimmung ist im vorangegangenen Verwaltungsverfahren insofern als präjudiziell anzusehen, als die Behörde sie bei der Prüfung der Frage, ob sich der Schutz auch auf nichtlandwirtschaftliche Grundstücke erstreckt, jedenfalls anzuwenden hatte.

Entscheidungstexte

  • G 204/02
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 30.09.2002 G 204/02

Schlagworte

Forstwesen, Wiederbewaldung, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:G204.2002

Dokumentnummer

JFR_09979070_02G00204_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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