Index
E3L E09303000Norm
31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs2 litb;Beachte
Kein Vorabentscheidungsantrag, da Vorjudikat des EuGH (RIS: keinVORAB2);Rechtssatz
Auf Grund der verbindlichen Auslegung des Artikel 4 Abs 2 lit b Kapitalansammlungs-RL durch den EuGH ist § 3 KVG einschränkend auszulegen. Das KVG dient jedenfalls seit der Novelle BGBl Nr 1994/629 auch der Umsetzung dieser Richtlinie. Daher ist davon auszugehen, dass § 3 KVG nur in dem Umfang anwendbar ist, als eine Besteuerung nach der Richtlinie möglich ist. Der EuGH hat die Möglichkeit einer Besteuerung von Leistungen zwischen zwei Gesellschaften, welche unter der Kontrolle eines gemeinsamen Gesellschafters stehen, zwischen denen aber kein direktes Gesellschafterverhältnis besteht, nicht prinzipiell verneint. Allerdings wird dafür gefordert, dass es sich nach den Umständen des Einzelfalles eindeutig um eine Zahlung des gemeinsamen Gesellschafters über die eine Gesellschaft an die andere handelt.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61991J0049 Weber Haus VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160628.X03Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011