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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §11 Z1;Rechtssatz
Es ist nicht von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die Beilagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden, solange dies noch im Zusammenhang mit der gebührenpflichtigen Eingabe geschieht (Hinweis E 27.6.1956, 511/56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160174.X05Im RIS seit
06.02.2002