Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1045;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0403Rechtssatz
Erfolgt die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen vor, der als Grundstückstausch zu versteuern ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160402.X02Im RIS seit
31.01.2002