Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
§ 8 WertzollG verweist hinsichtlich der Vornahme einer Schätzung - die, wie im Erkenntnis vom 7. Mai 1987, 87/16/0035, im Einzelnen dargelegt wurde, die Endmethode zur Ermittlung des Zollwertes darstellt, die erst anzuwenden ist, wenn der Zollwert nicht nach den Methoden der §§ 3 bis 7 WertzollG ermittelt werden kann - auf § 184 BAO. Somit gelten die Schätzungsverfahrensregeln des § 184 BAO auch für die Schätzung des Zollwertes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160188.X01Im RIS seit
31.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012