RS Vwgh 2001/9/20 2000/07/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0054 E 25. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln

(Hinweis E 23.4.1998, 98/07/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070222.X01

Im RIS seit

19.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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