RS Vwgh 2001/9/20 2000/11/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs3 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/11/0228 E 30. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwendung eines Pkws mit zwei profillosen Reifen stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z. 5 FSG 1997 dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 12. April 1999, Zl. 98/11/0071, in dem das Vorliegen einer Tatsache nach der genannten Gesetzesstelle bereits bei Verwendung eines profillosen und eines weiteren Reifens mit Profiltiefe von 0,9 mm bejaht wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110048.X01

Im RIS seit

27.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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