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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs2;Rechtssatz
Zinsen, die nach Betriebsveräußerung bzw -aufgabe für (vormalige) Betriebsschulden anfallen, führen ua insoweit nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben, als der Steuerpflichtige nicht alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat (Hinweis E 22.10.1996, 95/14/0018). Ob für den Steuerpflichtigen die vollständige Tilgung der Verbindlichkeit zumutbar gewesen wäre, ist anhand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150126.X01Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011