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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §34Leitsatz
Zurückweisung von Wiederaufnahmeanträgen wegen (angeblicher) Befangenheit eines verfahrensbeteiligten Mitglieds des VfGH (Präsident)Rechtssatz
Der Antragsteller bezeichnet keinen der gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe des §530 Abs1 ZPO und stützt sich auch nicht der Sache nach auf einen solchen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Befangenheit, VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1115.2002Dokumentnummer
JFR_09979070_02B01115_01