RS Vwgh 2001/9/20 96/15/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996150233.X02

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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