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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §7 Abs4;Rechtssatz
Die Tatsache, dass die im § 7 Abs. 4 FSG 1997 beispielsweise angeführten Tatsachen im § 7 Abs. 5 FSG 1997 nicht genannt sind, beruht auf einem offenbaren legistischen Versehen (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0188). Diese Kriterien sind auch für die Prognose betreffend den Zeitpunkt der Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110119.X01Im RIS seit
27.11.2001