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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt, wird regelmäßig nur auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden können (Hinweis E 8. Februar 1989, 88/13/0100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150056.X04Im RIS seit
17.01.2002