RS Vwgh 2001/9/20 98/07/0033

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §431;
AVG §8;
FlVfGG §13 Abs1;
FlVfGG §37 Abs1 Z1;
GBG 1955 §4;
GBG 1955 §93;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
ZLG Stmk 1982 §8 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Tage des Einlangens des Grundbuchsgesuches beim Grundbuchsgericht, in dessen Erledigung die Einverleibung des Eigentumsrechtes (Verbücherung des Übergabevertrages) an den Zweitbeschwerdeführer erfolgte, war der Erstbeschwerdeführer damit zufolge Verlustes seiner Parteistellung im Kommassierungsverfahren zur Beschwerdeführung vor dem VwGH nicht mehr legitimiert, weil der angefochtene Bescheid seine Rechtsstellung nach Aufgabe des Eigentumsrechtes an den der Flurbereinigung unterzogenen Grundstücken nicht mehr berühren konnte (Hinweis E 10. Dezember 1998, 97/07/0148, ergangen zum Tir FlVfLG 1978; B 8. April 1997, 94/07/0093; B 14. September 1993, 91/07/0126).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070033.X01

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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