Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 lite;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass eine berufliche Tätigkeit keine Schulausbildung (§ 109 Abs. 2 KFG 1967) darstellt, und auch der vom Beschwerdeführer absolvierte zweieinhalb Jahre dauernde "freiwillige Kurs" (private Lehrgang) nicht als Schulausbildung angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110283.X03Im RIS seit
05.11.2001