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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs 1 erster Satz BAO setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0123; E 17. Dezember 1996, 96/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150056.X01Im RIS seit
17.01.2002