Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §28 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/11/0172 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/11/0273 E 27. November 2001 2001/11/0274 E 27. November 2001 2001/11/0275 E 27. November 2001Rechtssatz
Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als Arbeitgeber, als zur Vertretung nach außen Berufener, als Geschäftsführer, als verantwortlicher Beauftragter oder als Bevollmächtigter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm angelasteten Tat (Hinweis E 30. Jänner 1996, Zl. 95/11/0087). Insoweit diesbezüglich dem erstinstanzlichen Straferkenntnis ein Mangel anhaftete, hätte die belangte Behörde ihn beseitigen können und müssen.
Schlagworte
Verantwortlichkeit (VStG §9)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110171.X02Im RIS seit
12.02.2002