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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25;Rechtssatz
Es der Steuerpflicht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber die Zahlung "freiwillig" geleistet hat. Zum Arbeitslohn können auch Zahlungen gehören, auf die der Arbeitnehmer keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150151.X03Im RIS seit
24.01.2002