RS Vwgh 2001/9/25 98/14/0011

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs7;
EStG 1988 §83 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0165 E 26. September 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Aus § 83 Abs 1 EStG 1988 folgt, dass die steuerrechtliche Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG 1988 nur für Prämien in Betracht kommt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auf Grund der von ihm persönlich gemachten Verbesserungsvorschläge gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140011.X02

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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