RS Vwgh 2001/9/25 2001/14/0146

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Rechtssatz

Für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft ist eine kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung wesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140146.X02

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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