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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft ist eine kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung wesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140146.X02Im RIS seit
23.01.2002