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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Frage, ob bestimmte Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, kommt es nicht auf einen "normalen", frei wählbaren oder allenfalls im Gesellschaftsvertrag umschriebenen, sondern auf den tatsächlich ausgeübten Betriebsgegenstand an. Vermietet aber eine protokollierte Kommanditgesellschaft Räumlichkeiten an eine andere Person oder Gesellschaft weiter, so ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die ihr dies ermöglichenden Mietrechte als zu ihrem notwendigen Betriebsvermögen gehörend beurteilt werden. Der Umstand, dass die Weiter(Unter-)vermietung mehr oder weniger zu Selbstkosten erfolgt, kann daran nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140109.X02Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013