RS Vwgh 2001/9/25 96/14/0109

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die Frage, ob bestimmte Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, kommt es nicht auf einen "normalen", frei wählbaren oder allenfalls im Gesellschaftsvertrag umschriebenen, sondern auf den tatsächlich ausgeübten Betriebsgegenstand an. Vermietet aber eine protokollierte Kommanditgesellschaft Räumlichkeiten an eine andere Person oder Gesellschaft weiter, so ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die ihr dies ermöglichenden Mietrechte als zu ihrem notwendigen Betriebsvermögen gehörend beurteilt werden. Der Umstand, dass die Weiter(Unter-)vermietung mehr oder weniger zu Selbstkosten erfolgt, kann daran nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140109.X02

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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